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AktuellesAußerordentlicher StadtsporttagDie Änderung ist erforderlich geworden, weil das Bundesfinanzministerium in Zukunft jegliche pauschale Zahlung an Ehrenamtliche satzungsgemäß verankert haben will, um dadurch die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Gleichzeit werden dann aber auch Ehrenamtspauschalen bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei zugelassen. Die Frist für die dadurch entstehende Satzungsänderung wurde bis Ende des Jahres gesetzt. Damit steht der SSB unter zeitlichem Zugzwang und hat die außerordentliche Tagung einberufen. Danach wird zwar die Ausübung eines Ehrenamtes in den Organen des SSB grundsätzlich weiter unbezahlt ausgeübt, zulässig ist künftig aber die steuerfreie Gewährung von finanziellen Zuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe als Entschädigung für die Arbeit im Präsidium oder als pauschale Entgeltung von Aufwendungen. Eine solche Kann-Vorschrift soll in die Satzung des SSB aufgenommen werden, nachdem sie von den Vereinen der Stadt verabschiedet worden ist. Zurück... |
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